Die verschiedenen Varianten bei der Pflegezusatzversicherung

Die staatlichen Pflegeversicherung Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen reichen in der Regel nicht aus, um im Ernstfall einem Pflegebedürftigen die nötige Hilfe zukommen zu lassen. Egal ob es sich um einen Pflegedienst für zu Hause oder einen Platz im Heim handelt die Kosten sind immens hoch und belasten die monatlichen Kosten stark.

Wenn der zu Pflegende nicht selber für die Kosten aufkommen kann sind die Angehörigen mit ihrem Vermögen verpflichtet zu helfen. Eine private Pflegezusatzversicherung tritt in diesem Fall ein um die finanzielle Belastung für alle Beteiligten zu minimieren.

Die zwei Varianten der Zusatzpflegeversicherungen

Versicherte die eine Pflegezusatzversicherung abschließen können in der Regel zwischen zwei Varianten wählen. Das sind die Pflegetagegeldversicherung und die Pflegekostenversicherung. Wenn man wissen möchte, was diese beiden Versicherungen unterscheidet und welche Leistungen diese genau beinhalten, dann kann man hier den Link anklicken und diese Webseite besuchen.

Bei der Pflegetagegeldversicherung wird dem Versicherten im Bedarfsfall ein Tagegeld in Höhe der vereinbarten Summe ausgezahlt. Dieser Satz wird bei Vertragsabschluss bestimmt und steht fest egal wie hoch die tatsächlichen Kosten sind. Es steht dem Versicherten auch frei wofür er das Pflegetagegeld einsetzt. Ein Nachweis über aufgetretene Kosten ist nicht notwendig.

Bei der Pflegekostenversicherung richtet sich die Höhe nach der gesetzlichen Pflegeversicherung. Die prozentuale Höhe wird auch bei Vertragsabschluss geregelt. Da diese Leistung abhängig von den gesetzlichen Leistungen ist ändert sie sich bei Änderungen ebenfalls.  Entscheidend beim Abschluss der Pflegezusatzversicherung ist die Tatsache, ob sie bereits bei Pflegestufe I oder erst ab Pflegestufe II der gesetzlichen Krankenkassen gezahlt wird. Mehr Informationen über gesetzliche Krankenversicherungen erhält man hier auf dieser Webseite.

Danach richten sich selbstverständlich auch die monatlichen Beiträge. Man sollte jedoch beachten, dass auch die Kosten bei Pflegestufe I erheblich sein können und nicht zu unterschätzen sind.

Die zukünftige Entwicklung bei der Pflege

Die Pflegezusatzversicherung sollte auf jeden Fall zahlen, egal ob der Betroffene zu Hause oder in einem Heim gepflegt wird. Es ist nicht abzusehen wie die Pflege in einigen Jahren aussehen kann. Auch zu Hause ist die Betreuung durch fachliche Hilfe in den meisten Fällen erforderlich und es müssen oft Spezial-Hilfsmittel angeschafft werden, die nicht unbedingt von der Krankenkasse in vollem Umfang bezahlt werden.

Wer sich dazu entschließt für sich und seine Angehörigen eine Pflegezusatzversicherung abzuschließen sollte die einzelnen Angebote untereinander vergleichen. Die unterschiedlichen Beiträge richten sich vor allem nach dem Eintrittsalter und nach dem Geschlecht. Es gibt aber auch Unterschiede bei der Inanspruchnahme. Manche Versicherungen zahlen frühestens drei Jahre nach Vertragsabschluss, während andere erst ab dem 92. Tag der Pflegebedürftigkeit zahlen.

Diese Unterschiede machen sich selbstverständlich in den Beiträgen bemerkbar und jeder Versicherte sollte sich überlegen welche Lösung für ihn die Beste zu sein scheint. Eine gute Pflegezusatzversicherung lohnt sich in jedem Fall um eine bestmögliche Pflege im Bedarfsfall zu garantieren.